2-Wege-Prinzip
Damit Spielstationen oder Ruhezonen von allen Menschen erreicht werden können, müssen diese in ein Wegesystem eingebunden sein. Bei einer Vernetzung im Sinne der DIN/TS 18034-2 werden dabei wiederum das 2-Wege-Prinzip und das 2-Sinne-Prinzip angewandt.
Beispielsweise ist vom Eingang bis zu den Ruhezonen, die auch ältere Menschen aufsuchen, eine Nullbarriere zu planen, Steigungen von maximal 6% sind hier einzuhalten.
Innerhalb der Spielstationen dürfen die Herausforderungen auch für Kids im Rollstuhl anspruchsvoller gestaltet werden. Selbstfahrer, also Rollstuhlfahrer mit kompletter Armfunktion, trainieren den Umgang mit ihrem Rollstuhl, meistern im privaten Bereich beispielsweise Steigungen bis zu 10%, fahren „Wheelys“ auf den Hinterrädern oder können sich aus dem Rollstuhl durch ihre Armkraft erheben und selbstständig umsetzen. Im inklusiven Spielraum sollen Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit bekommen, körperliche Geschicklichkeit und Bewegungsabläufe weiterzuentwickeln und gemeinsam Spaß haben.