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Vom Weg zum Spielangebot

Nach der Wegeführung wird nun die Erreichbarkeit der Geräte vom Weg aus über die Aufprallflächen beleuchtet. Die Spielstationen müssen wieder über das 2-Wege-Prinzip und 2-Sinne-Prinzip erreichbar sein und ins Leitsystem eingebunden sein. Neben der Erreichbarkeit und Befahrbarkeit ist die Auffindbarkeit von grundlegender Bedeutung. Taktil und visuell erfahrbare Leitsysteme führen vom Eingang bis zu den Spielstationen.

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2-Wege-Prinzip

Für das 2-Wege-Prinzip gibt es verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung. Stege, Brücken oder berollbares Bodenmaterial bringen Rollstuhlfahrer and die Spielstation. Eine weitere Möglichkeit ist, Podeste oder waagrechte Netze nahe an den Weg zu bringen, damit man hier aus dem Rollstuhl ins Gerät übersetzen kann. Jedes Spielplatzgerät hat eine Aufprallfläche, je nach Spielfunktion und Fallhöhe hat die Aufprallfläche unterschiedliche Anforderungen an Ausdehnung und Bodenmaterial. Als berollbare Bodenmaterialien gelten beispielsweise Holzhackschnitzel, der sich zu einer tragenden Schicht verzahnt, gepflegter Rasen, Fallschutzplatten oder EPDM Belag. Wenn es die Fallhöhen zulassen, kann auch Beton/Stein oder bitumengebundener Boden in Betracht gezogen werden. Sand und Rundkornkies sind für das Befahren mit Rollstuhl ungeeignet, dennoch sind diese Materialen wichtige Elemente am Spielplatz. Beispielsweise ist Spielsand für die Entwicklung eines 3-dimensionalen Verständnisses bei Kindern elementar wichtig.

EPDM-Belag

Pflasterboden

Holzhackschnitzel

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2-Sinne-Prinzip

Für das 2-Sinne-Prinzip kann man das Prinzip des Leitsystems des öffentlichen Bereichs aufgreifen: Leitlinien, an denen man sich entlang orientiert und Ereignisfeldern die darauf aufmerksam machen, dass ein Abzweig, eine Treppe oder ein Übergang bevorstehen. Dieses Prinzip können Planer auf den Spielplatz übersetzen und somit visuelle und taktile Orientierung abbilden. Hierbei könnte das „Ereignisfeld“ aus einem farblich abgesetzten, ertastbaren Pflasterstreifen oder einem anderen Materialwechsel im Boden simuliert werden, der die Richtung zur Spielstation weist. Balken, Taue, wegbegleitende Spielwände, Bodenbeläge etc. führen dann direkt ans Gerät heran.

Kontraste

Eingänge, Fenster, Kletterwände etc. werden ebenfalls leichter aufgefunden, wenn hier mit Kontrasten und Signalfarben gearbeitet wird. Komplementärfarben, Hell-Dunkel Kontraste oder Farbe-an-sich-Kontraste sind nur einige Möglichkeiten Sehbeeinträchtigten die Orientierung zu erleichtern.

Leitsystem im öffentlichen Bereich

Ereignisfelder innerhalb einer Spielkombination

Farbkontrast Brombeerlila - Froschgrün

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Selbstständig benutzbar / mit Hilfe benutzbar

Benutzbarkeit

Nachdem die Erreichbarkeit der Geräte sichergestellt ist, stellt sich die Frage, ob das jeweilige Spielangebot als selbstständig benutzbar gilt,oder mit Hilfe benutzbar ist. Für die Beurteilung dieser Frage geht die DIN/TS 18034-2 von einem Selbstfahrer (Rollstuhlfahrer mit kompletter Armfunktion) aus. Ein unterfahrbarer Matschtisch ist ein Beispiel für die selbstständige Benutzbarkeit. Ebenso gelten große, berollbare Spielanlagen als selbstständig benutzbar, auch wenn Teile der Anlage mit dem Rollstuhl nicht erreichbar sind. Eine Nestschaukel hingegen, kann man zwar als Selbstfahrer bei geeignetem Bodenmaterial erreichen und in den Korb umsetzen, dann benötigt man aber Hilfe, damit der Rollstuhl aus dem Schwungbereich entfernt wird.

Selbstständig benutzbar

Mit Hilfe benutzbar