GRUNDSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN DEN SPIELPLATZ

Wenn man sich die verschiedenen Personengruppen ansieht, die gemeinsam einen Spielplatz besuchen, wird schnell klar, welche Anforderungen auf einen Planer zukommen: Da haben wir die verschiedenen Altersgruppen und daraus resultierend unterschiedliche Spielbedürfnisse und notwendige Herausforderungen. Kleinkinder brauchen beispielsweise auf ihre Körpergröße zugeschnittene Geräte, mit Spieltheken, über die sie ihr Rollenspiel spielen können, mit geringen Podesthöhen, sicheren, einfachen Aufstiegen oder sichere Schaukelsitze, aus denen sie nicht kippen, aber trotzdem den für sie so wichtigen Gleichgewichtsinn stimulieren können. Kreatives Sandspiel und Rollenspiel setzt sich im Kindergartenalter fort - hier kommen aber auch Balancier- und Kletterspiele dazu. Kinder trainieren spielerisch ihre Physis und gerade im digitalen Zeitalter ist es unsere Pflicht, sie zu animieren sich zu bewegen, lange Spaß am Toben zu haben und sie für dieses Bewegungsspiel, beispielsweise durch eine Rutsche als krönenden Abschluss, zu belohnen. Die älteren Kinder brauchen Herausforderungen wie Höhenerfahrung, Überstiege, die ihnen etwas Überwindung und Mut abverlangen und bei denen sie ihre eigenen Grenzen abstecken können. Nicht alle Kinder und Begleitpersonen haben aber die gleichen Voraussetzungen. Die Einschränkungen sind äußerst unterschiedlich: Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, Blinde, Rollstuhlfahrer, Mütter mit Kinderwägen oder alte Menschen mit Gehhilfen. Die Bandbreite ist groß - für alle sollte es möglich sein, am Spielplatz teilzuhaben und für sich interessante Möglichkeiten zu finden.

RECHTSGRUNDLAGE

Basis ist die UN-Menschenrechtskonvention, in der sich alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet haben, sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit Anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten leben können. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bezüglich Barrierefreiheit findet sich im Grundgesetz, im Behindertengleichstellungsgesetz und in den Landesbauordnungen. Die Planungsnorm DIN 18034-1:2020-10 ist eine Hilfestellung für die Planung, den Bau und Betrieb von Spielplätzen.

PLANUNGSNORM TEIL 1 - DIN 18034-1:2020-10

Der Teil 1 der Planungsnorm enthält viele wichtige Bausteine für eine „inklusive“ Planung. Die Grundgedanken sind hier folgendermaßen niedergelegt: Inklusion auf Spielplätzen meint die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und individuellen Fähigkeiten. Nicht gemeint ist das Separieren, wie es entstehen kann, wenn der bisherigen Spielplatzauststattung ein Gerät hinzugefügt wird, das ausschließlich von einer bestimmten Zielgruppe, wie z.B. Rollstuhlfahrern, genutzt werden kann. Inklusion bedeutet auch nicht, dass jeder jedes Spielangebot nutzen kann. Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade sind unerlässlich für die Attraktivität der Plätze und für die Herausbildung von Motorik, Risiko und Selbsteinschätzung.

INKLUSIVER SPIELRAUM

Jeder Mensch hat unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten für deren Entwicklung er Möglichkeiten und Raum benötigt. Ein sehr wichtiger Baustein für die Gesamtentwicklung des Menschen ist das Spielen. Im inklusiven Spielraum sollen möglichst viele Sinne angesprochen und gemeinsame Spiel- und Bewegungserlebnisse gefördert werden. Das Spielangebot am inklusiven Spielplatz sollte eine gesunde Mischung aus Bewegungserfahrungen, sozialen Aspekten und Sinneserfahrungen umfassen. Damit Sie inklusiven Spielraum gestalten können, haben wir unsere Spielplatzgeräte mit den entsprechenden Funktions-Icons gekennzeichnet. Sie finden also in unserem Portfolio neben wenigen, speziell auf Rollstuhlfahrer maßgeschneiderten, rollstuhlgerechten Spielplatzgeräten, viele Spielplatzgeräte, die Bausteine für Ihre inklusive Planung sein können.

Fachbericht DIN/TS 18034-2

Der Fachbericht DIN /TS 18034 -2 präzisiert und erläutert Möglichkeiten und Anforderungen an einen inklusiven Spielraum. Im inklusiven Spielraum sollen viele Sinne angesprochen werden und gemeinsame Spiel- und Bewegungserlebnisse gefördert werden. Unter die Rubrik Sinneserfahrung fällt ein gezieltes Angebot fürs Hören, Sehen, Fühlen, Tasten, Riechen, Schmecken und das Gleichgewicht. Für die Bewegungserfahrung stehen Koordination, Geschwindigkeit oder Höhenerfahrung. Die Grundbedingungen für soziale Aspekte sind Kommunikation, Selbstwahrnehmung, Gruppen- & Einzelspiel und Begegnungsmöglichkeiten. Die Anforderungen der Matrix werden nur zum Teil von den Spielplatzgeräten abgedeckt. Auch Geländemodellierungen, die Bepflanzung, die Gestaltung von Räumen und andere Gestaltungselemente tragen entscheidend zum Erreichen eines inklusiven Spielraums bei. Die Matrix dient auch als Instrument zur Einschätzung ob und wie stark der Spielraum mit inklusivem Charakter geplant wird. Die Anwendung der DIN/TS 18034-2 und der enthaltenen Planungshilfen ist im übrigen freiwillig und soll nicht dazu führen, dass bestehende Spielplätze mangels inklusivem Charakter gesperrt werden oder deren Bestand gefährdet wird.

Bausteine für inklusive Spielräume